Grundgesetzartikels


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ge · setz · ar · ti · kels

Das Wort Grund­ge­setz­ar­ti­kels besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ge­setz­ar­ti­kels trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ge­setz­ar­ti­kels" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Grundgesetzartikels“ ist die genitivische Form des Substantivs „Grundgesetzartikel“. Es bezeichnet einen bestimmten Artikel innerhalb des Grundgesetzes, der rechtliche Grundlagen und Prinzipien für die Verfassung eines Staates festlegt. Im Deutschen wird der Genitiv häufig verwendet, um Besitz oder Zugehörigkeit auszudrücken. In diesem Fall zeigt es, dass es sich um einen Artikel des Grundgesetzes handelt, welcher zentrale Normen und Rechte im rechtlichen Rahmen definiert.

Beispielsatz: Der Grundgesetzartikel garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung für alle Bürger.

Vorheriger Eintrag: Grundgesetzartikel
Nächster Eintrag: Grundgesetze

 

Zufällige Wörter: durchtränkenden erschreckend gefrierendes Kehlkopfentzündung pulsierendem