grundgesetzlich


Eine Worttrennung gefunden

grund · ge · setz · lich

Das Wort grund­ge­setz­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort grund­ge­setz­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "grund­ge­setz­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „grundgesetzlich“ ist ein Adjektiv, das sich aus den Wörtern „Grundgesetz“ und der Endung „-lich“ zusammensetzt. Es beschreibt etwas, das durch das Grundgesetz festgelegt oder geregelt ist. In Deutschland bezieht sich der Begriff häufig auf Bestimmungen, Rechte und Prinzipien, die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert werden. Grundgesetzliche Rechte sind beispielsweise das Recht auf Menschenwürde oder die Meinungsfreiheit. Das Adjektiv hebt die grundlegende, verbindliche und normative Bedeutung dieser Regelungen hervor, die für den Rechtsstaat und die demokratische Ordnung von zentraler Bedeutung sind.

Beispielsatz: Das Grundgesetzlich verankerte Recht auf Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie.

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