Gruppenfreistellungsverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Grup · pen · frei · stel · lungs · ver · ord · nung

Das Wort Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gruppenfreistellungsverordnung ist eine rechtliche Regelung innerhalb des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union. Sie befreit bestimmte Gruppen von Vereinbarungen zwischen Unternehmen von den allgemeinen Wettbewerbsbeschränkungen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Marktwettbewerb zu fördern und gleichzeitig die Innovationskraft und Effizienz innerhalb der betroffenen Unternehmen zu stärken. Sie stellt sicher, dass kooperative Vereinbarungen, wie z.B. Forschung und Entwicklung oder den Austausch von Informationen, unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Beispielsatz: Die Gruppenfreistellungsverordnung ermöglicht es Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen wettbewerbsrechtliche Absprachen zu treffen, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

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