Habilitationsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ha · bi · li · ta · ti · ons · recht

Das Wort Ha­bi­li­ta­ti­ons­recht besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ha­bi­li­ta­ti­ons­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ha­bi­li­ta­ti­ons­recht" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Habilitationsrecht bezeichnet das Recht einer Person, sich nach Abschluss eines Doktoratsstudiums und einigen Jahren wissenschaftlicher Arbeit an einer Universität für eine Lehrbefugnis zu qualifizieren. Die Habilitation erfolgt üblicherweise durch das Vorlegen einer Habilitationsschrift sowie durch eine mündliche Prüfung. Durch das Habilitationsrecht wird einer Person die Möglichkeit gegeben, selbstständig Forschung zu betreiben, Lehrveranstaltungen abzuhalten und Studierende zu betreuen. Nach erfolgreicher Habilitation erhält die Person den Titel "Habilitierte(r) Doktor(in)" und darf an Universitäten als Privatdozent(in) lehren.

Beispielsatz: Das Habilitationsrecht ermöglicht es Wissenschaftlern, sich für eine Professur zu qualifizieren und eigenständig zu lehren.

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