Hafenamt


Eine Worttrennung gefunden

Ha · fen · amt

Das Wort Ha­fen­amt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ha­fen­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ha­fen­amt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Hafenamt“ setzt sich aus den Bestandteilen „Hafen“ und „Amt“ zusammen. „Hafen“ bezeichnet einen geschützten Wasserbereich, der für Schiffsverkehr und Lagerung von Waren genutzt wird, während „Amt“ eine Behörde oder Dienststelle beschreibt, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt. Das Hafenamt ist somit die zuständige Behörde für den Hafenbetrieb, die Verwaltung von Schiffsanläufen und -abfahrten sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsstandards. Es spielt eine zentrale Rolle in der maritimen Logistik und der Hafenentwicklung.

Beispielsatz: Das Hafenamt koordiniert die An- und Abfahrt der Schiffe im Hafen.

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