Haftbefehlen


Eine Worttrennung gefunden

Haft · be · feh · len

Das Wort Haft­be­feh­len besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­be­feh­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­be­feh­len" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Haftbefehlen" ist der Dativ Plural des Substantivs "Haftbefehl". Ein Haftbefehl ist ein richterlicher Anordnungsakt, der die Festnahme einer Person anordnet, meist in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. Er wird ausgestellt, wenn dringender Verdacht besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, und dient dazu, die Angeklagte vor Gericht zu bringen, um die rechtlichen Schritte einzuleiten. Die Form "Haftbefehlen" wird verwendet, wenn man über mehrere Haftbefehle spricht und angibt, dass sie sich in einem bestimmten Kontext befinden, zum Beispiel in einem Satz wie: "Die Polizei musste mehrere Haftbefehlen vollstrecken."

Beispielsatz: Die Polizei führte eine Razzia durch, um mehrere Haftbefehlen nachzugehen.

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