Haftbefehle


Eine Worttrennung gefunden

Haft · be · feh · le

Das Wort Haft­be­feh­le besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­be­feh­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­be­feh­le" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Haftbefehle" ist der Plural von "Haftbefehl". Ein Haftbefehl ist eine gerichtliche Anordnung, die die Festnahme einer Person erlaubt, meist weil ein dringender Verdacht auf eine Straftat besteht. Dieser rechtliche Akt ermöglicht es der Polizei, eine Person festzunehmen und vor Gericht zu bringen. Haftbefehle werden häufig in Strafverfahren erlassen, um die Flucht von Verdächtigen zu verhindern oder sicherzustellen, dass sie zur Verhandlung erscheinen. Der Begriff ist somit eng mit dem Strafrecht und den Abläufen der Justiz verbunden.

Beispielsatz: Die Polizei erließ mehrere Haftbefehle gegen die Verdächtigen.

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