Haftbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Haft · be · fehl

Das Wort Haft­be­fehl besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­be­fehl" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Haftbefehl ist ein richterlicher Befehl, der die Festnahme einer Person anordnet. Er wird im Rahmen eines Strafverfahrens erlassen, wenn der Verdacht eines Verbrechens besteht oder wenn die beschuldigte Person möglicherweise fliehen könnte. Haftbefehle können sowohl gegen Täter als auch gegen Zeugen erlassen werden, die nicht zur Untersuchung erscheinen. Die rechtliche Grundlage für einen Haftbefehl ist im deutschen Strafprozessrecht verankert und dient dem Schutz der Gesellschaft sowie der Sicherstellung der Strafverfolgung. Der Begriff „Haftbefehl“ setzt sich aus den Wörtern „Haft“ (Inhaftierung) und „Befehl“ (Anweisung) zusammen.

Beispielsatz: Die Polizei erließ einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen, der seit Wochen auf der Flucht ist.

Vorheriger Eintrag: Haftbedingungen
Nächster Eintrag: Haftbefehle

 

Zufällige Wörter: Amateurfunker Frauenwahlrecht Industrieansiedlungen Infamie Stadtluft