Haftprüfungstermin


Eine Worttrennung gefunden

Haft · prü · fungs · ter · min

Das Wort Haft­prü­fungs­ter­min besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­prü­fungs­ter­min trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­prü­fungs­ter­min" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Haftprüfungstermin ist eine rechtliche Anhörung, bei der über die Fortdauer oder Aufhebung einer Haftentscheidung entschieden wird. In diesem Termin prüft das Gericht, ob weiterhin ausreichende Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen oder ob der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden kann. Dabei werden Faktoren wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und die Schwere der Tat berücksichtigt. Der Haftprüfungstermin erfolgt in der Regel nach einer bestimmten Frist, in der der Beschuldigte in Untersuchungshaft festgehalten wurde.

Beispielsatz: Der Haftprüfungstermin wurde auf nächste Woche angesetzt, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

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