Haftprüfungsverhandlung


Eine Worttrennung gefunden

Haft · prü · fungs · ver · hand · lung

Das Wort Haft­prü­fungs­ver­hand­lung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­prü­fungs­ver­hand­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­prü­fungs­ver­hand­lung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Haftprüfungsverhandlung“ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: „Haft“ bezieht sich auf das Festhalten oder Einsperren einer Person, meist im Kontext strafrechtlicher Verfahren. „Prüfung“ beschreibt den Prozess der Überprüfung oder Evaluation einer bestimmten Situation. „Verhandlung“ steht für das Verfahren, in dem die Parteien Argumente austauschen und eine Entscheidung herbeiführen. Zusammen beschreibt „Haftprüfungsverhandlung“ eine juristische Sitzung, in der die Angemessenheit der Haft einer Person überprüft wird, um festzustellen, ob sie fortbestehen sollte.

Beispielsatz: Die Haftprüfungsverhandlung fand heute im Amtsgericht statt, um die Fortdauer der Untersuchungshaft zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Haftprüfungstermin
Nächster Eintrag: Haftraum

 

Zufällige Wörter: Bremsassistent Elferräte erzielt färbtet labormäßige