Handänderungssteuern


Eine Worttrennung gefunden

Hand · än · de · rungs · steu · ern

Das Wort Hand­än­de­rungs­steu­ern besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hand­än­de­rungs­steu­ern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hand­än­de­rungs­steu­ern" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Handänderungssteuern sind Steuern, die beim Erwerb von Eigentum, insbesondere Immobilien, anfallen. Sie werden fällig, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet, also wenn ein Grundstück oder eine Immobilie von einer Person oder einer juristischen Person an eine andere übertragen wird. In vielen Ländern ist die Höhe der Handänderungssteuern abhängig vom Kaufpreis oder vom Verkehrswert der Immobilie. Diese Steuerart betrifft sowohl private Käufer als auch gewerbliche Transaktionen und ist häufig ein bedeutender Kostenfaktor beim Immobilienkauf.

Beispielsatz: Die Handänderungssteuern werden beim Verkauf von Immobilien erhoben.

Vorheriger Eintrag: Handänderungen
Nächster Eintrag: Handantrieb

 

Zufällige Wörter: befähigtest bescheuertem beschließender erstürmtes Gegengeschenken