handlungsunfähige


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · un ·· hi · ge

Das Wort hand­lungs­un­fä­hi­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­un­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­un­fä­hi­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Handlungsunfähige“ ist ein Adjektiv und beschreibt eine Person oder einen Zustand, in dem jemand nicht in der Lage ist, eigenständig zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um Personen zu kennzeichnen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen, Behinderungen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Die Form „handlungsunfähige“ ist die grammatische Beugung des Adjektivs im Femininum Singular und bezieht sich typischerweise auf eine weibliche Person, die in diesem Zustand ist.

Beispielsatz: Die handlungsunfähige Person benötigte Unterstützung von ihren Angehörigen.

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