Hauptklagen


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · kla · gen

Das Wort Haupt­kla­gen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­kla­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­kla­gen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Hauptklagen ist die Pluralform des Hauptklage. Eine Hauptklage bezeichnet im deutschen Rechtssystem eine Klage, die vor einem Gericht erhoben wird, um einen Anspruch geltend zu machen. In der Regel geht es bei Hauptklagen um wichtige rechtliche Streitigkeiten, bei denen eine Entscheidung des Gerichts notwendig ist, um einen Rechtsstreit zu beenden oder eine Forderung durchzusetzen. Der Begriff Hauptklagen setzt sich zusammen aus dem Wort "Haupt" und "Klagen", wobei "Haupt" auf die Bedeutung von wichtig oder zentral hinweist und "Klagen" auf die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs verweist.

Beispielsatz: Die Hauptklagen in dem Verfahren wurden von beiden Parteien ausführlich dargelegt.

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