Hinterbliebenenrente


Eine Worttrennung gefunden

Hin · ter · blie · be · nen · ren · te

Das Wort Hin­ter­blie­be­nen­ren­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hin­ter­blie­be­nen­ren­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hin­ter­blie­be­nen­ren­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Leistung, die an Angehörige einer verstorbenen Person gezahlt wird. Sie dient dazu, die wirtschaftlichen Folgen des Todes abzufedern und die Hinterbliebenen, beispielsweise Ehepartner oder Kinder, finanziell abzusichern. Die Rente kann unterschiedliche Formen annehmen, abhängig von den gesetzlichen Regelungen oder den Bestimmungen einer Lebensversicherung. Im Kontext der Rentenversicherung wird sie oft als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente bezeichnet. In der deutschen Sprache handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus „Hinterbliebenen“ (Personen, die zurückgeblieben sind) und „Rente“ (regelmäßige Zahlung) besteht.

Beispielsatz: Die Hinterbliebenenrente sichert finanzielle Stabilität für die Angehörigen nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen.

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