Hinterbliebenenrenten


Eine Worttrennung gefunden

Hin · ter · blie · be · nen · ren · ten

Das Wort Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Hinterbliebenenrenten bezeichnet die finanziellen Leistungen, die an die Angehörigen einer verstorbenen Person gezahlt werden, um sie in ihrer Versorgung zu unterstützen. Diese Renten sind Teil der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können an Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen ausgezahlt werden. Der Begriff setzt sich aus „Hinterbliebene“, was denjenigen bezeichnet, die nach dem Tod einer Bezugsperson zurückbleiben, und „Renten“, was regelmäßige Geldzahlungen beschreibt. In diesem Fall handelt es sich um die Pluralform des Wortes, was bedeutet, dass es mehrere solcher Renten geben kann.

Beispielsatz: Die Hinterbliebenenrenten bieten finanziellen Schutz für die Angehörigen des Verstorbenen.

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