Hoheitsverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Ho · heits · ver · wal · tung

Das Wort Ho­heits­ver­wal­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­heits­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­heits­ver­wal­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Hoheitsverwaltung“ setzt sich aus „Hoheit“ und „Verwaltung“ zusammen. Es bezeichnet die staatliche oder öffentliche Verwaltung, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist. Hoheitsverwaltung umfasst die Durchsetzung von Gesetzen, die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben sowie die Ausübung von Befugnissen, die dem Staat zustehen. Dazu zählen beispielsweise die Planung und Durchführung öffentlicher Projekte sowie die Regulierung von Verwaltungsverfahren. Die Hoheitsverwaltung unterscheidet sich von der Privatwirtschaft dadurch, dass sie im Interesse der Allgemeinheit handelt und gesetzlichen Vorgaben unterliegt.

Beispielsatz: Die Hoheitsverwaltung ist verantwortlich für die Durchsetzung von Gesetzen und die Wahrung der öffentlichen Ordnung in einer Gemeinde.

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