Höchstbeitragsgrundlage


Eine Worttrennung gefunden

Höchst · bei · trags · grund · la · ge

Das Wort Höchst­bei­trags­grund­la­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Höchst­bei­trags­grund­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Höchst­bei­trags­grund­la­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Höchstbeitragsgrundlage bezeichnet den maximalen Betrag, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Sie ist ein zentraler Begriff im deutschen Sozialrecht und regelt die Obergrenze für Einkünfte, die zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Diese Grundlage dient dazu, die Beitragslast für gutverdienende Personen zu begrenzen und stellt sicher, dass nicht unbegrenzt hohe Einkommen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Höchst“ (oberste Grenze), „Beitrag“ (Finanzierungsanteil) und „Grundlage“ (Basis) zusammen.

Beispielsatz: Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherungen ist jährlich an die Entwicklungen der Löhne und Gehälter angepasst.

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