Höchstbemessungsgrundlage


Eine Worttrennung gefunden

Höchst · be · mes · sungs · grund · la · ge

Das Wort Höchst­be­mes­sungs­grund­la­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Höchst­be­mes­sungs­grund­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Höchst­be­mes­sungs­grund­la­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Höchstbemessungsgrundlage ist ein Fachbegriff, der häufig im Kontext von Sozialversicherungen und Steuern verwendet wird. Sie bezeichnet den maximalen Betrag, bis zu dem Beiträge oder Abgaben berechnet werden. Bei Überschreitung dieser Grenze erfolgt keine weitere Beitragserhebung, auch wenn das Einkommen oder Vermögen höher ist. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Höchst" (maximal), "Bemessung" (Ermittlung der Grundlage) und "Grundlage" (Basiswert) zusammen. Er ist in der Regel an rechtliche Vorgaben gebunden und kann jährlich angepasst werden.

Beispielsatz: Die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wurde in diesem Jahr angehoben.

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