Immatrikulationsgesuche


Eine Worttrennung gefunden

Im · ma · tri · ku · la · ti · ons · ge · su · che

Das Wort Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­ge­su­che besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­ge­su­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­ge­su­che" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Immatrikulationsgesuche" ist der Plural des Substantivs "Immatrikulationsgesuch." Es setzt sich aus "Immatrikulation," was die Einschreibung an einer Hochschule bezeichnet, und dem Wort "Gesuch," das einen Antrag oder ein Gesuch beschreibt, zusammen. Immatrikulationsgesuche sind somit die Anträge, die Studierende bei einer Universität oder Hochschule einreichen, um sich offiziell für ein Studium zu immatrikulieren. Diese Anträge enthalten in der Regel persönliche Daten, Nachweise und weitere erforderliche Dokumente, die zur Einschreibung notwendig sind.

Beispielsatz: Die Universität hat die Frist für die Immatrikulationsgesuche auf den 15. September festgelegt.

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