Indizienprozess


Eine Worttrennung gefunden

In · di · zi · en · pro · zess

Das Wort In­di­zi­en­pro­zess besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­di­zi­en­pro­zess trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­di­zi­en­pro­zess" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Indizienprozess" beschreibt ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Beweise nicht auf direkten Beweisen, sondern auf Indizien beruhen. Indizien sind Hinweise oder Anzeichen, die in der Regel einen gewissen Schluss auf die Wahrheit eines Sachverhalts zulassen, jedoch nicht zwingend beweisbar sind. In einem Indizienprozess muss das Gericht aus diesen Indizien eine überzeugende Argumentation ableiten, die die Schuld oder Unschuld des Angeklagten stützt. Die Beweislast liegt oft bei der Anklage, die die Indizien so präsentieren muss, dass sie eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine bestimmte Handlung oder Tatsache ergeben.

Beispielsatz: Im Indizienprozess stellte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Beweise vor, die auf die Schuld des Angeklagten hindeuteten.

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