Indizienprozeß


Eine Worttrennung gefunden

In · di · zi · en · pro · zeß

Das Wort In­di­zi­en­pro­zeß besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­di­zi­en­pro­zeß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­di­zi­en­pro­zeß" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Indizienprozess“ bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren, bei dem die Beweisführung nicht ausschließlich auf direkten Beweisen basiert, sondern auf Indizien, also deutlichen Anzeichen oder Hinweisen, die auf die Schuld oder Unschuld einer Person hindeuten. Dieser Prozess ist besonders in Strafverfahren relevant, in denen oft keine eindeutigen Beweise vorliegen. Die Form „Indizienprozess“ ist in der Grundform und setzt sich aus den Wörtern „Indizien“ (Hinweise) und „Prozess“ (Verfahren) zusammen. Indizien können unterschiedliche Beweiskategorien umfassen, wie Zeugenberichte oder grundlegende Verhaltensweisen des Beschuldigten.

Beispielsatz: Im Indizienprozess wird häufig auf Indizien und Hinweise zurückgegriffen, anstatt auf direkte Beweise.

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