Inhaftierung


Eine Worttrennung gefunden

In · haf · tie · rung

Das Wort In­haf­tie­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­haf­tie­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­haf­tie­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Inhaftierung bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem eine Person inhaftiert, also in Gewahrsam genommen wird. Es handelt sich um eine substantivierte Form des Verbs "inhaftieren", das bedeutet "jemanden in Arrest nehmen". Die Inhaftierung erfolgt meist aufgrund eines strafrechtlichen Verfahrens und kann vorläufig oder dauerhaft sein. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit, der Sicherstellung eines Verfahrens oder der Verhinderung von Flucht. Die Inhaftierung kann in verschiedenen Formen stattfinden, wie z.B. in einer Untersuchungshaft oder Strafhaft.

Beispielsatz: Die Inhaftierung des Verdächtigen führte zu intensiven Diskussionen über die rechtlichen Konsequenzen.

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