Inhaftierungen


Eine Worttrennung gefunden

In · haf · tie · run · gen

Das Wort In­haf­tie­run­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­haf­tie­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­haf­tie­run­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Inhaftierungen sind die Maßnahmen, bei denen Personen rechtmäßig in Haft genommen werden, meist aufgrund strafrechtlicher Verdachtsmomente oder Urteile. Das Wort ist der Plural von „Inhaftierung“ und bezeichnet den Zustand oder Prozess, in dem jemand in einer Haftanstalt festgehalten wird. Inhaftierungen können vorläufig oder endgültig sein und beziehen sich auf verschiedene rechtliche Situationen, wie Untersuchungshaft oder Strafvollzug. Sie sind eng mit rechtlichen Verfahren und dem Strafrecht verknüpft.

Beispielsatz: Die Inhaftierungen wurden aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die Gesetze angeordnet.

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