Insolvenz


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz

Das Wort In­sol­venz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenz bezeichnet den Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Schulden zu begleichen. Dieser finanzielle Engpass kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das darauf abzielt, die Gläubiger zu informieren und die Gläubigerforderungen zu regeln. Insolvenz kann sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen und umfasst unterschiedliche Arten, wie die Privatinsolvenz oder die Unternehmensinsolvenz. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, eine fairen Verteilung der vorhandenen Mittel zu ermöglichen und gegebenenfalls einen Neuanfang für den Schuldner zu schaffen.

Beispielsatz: Die Firma muss leider Insolvenz anmelden, da sie ihre Schulden nicht mehr bedienen kann.

Vorheriger Eintrag: insolventes
Nächster Eintrag: Insolvenzantrag

 

Zufällige Wörter: anaphylaktisch Arbeitsleistung talentvolle überdeckenden wirksame