Insolvenzantrag


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · an · trag

Das Wort In­sol­venz­an­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­an­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Insolvenzantrag" bezeichnet einen formellen Antrag, der bei einem Gericht eingereicht wird, um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Er wird in der Regel von einem Schuldner oder einem Gläubiger gestellt, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzrecht und kann verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch den Insolvenzantrag wird der rechtliche Status des Schuldners überprüft, und es wird ein Verfahren eingeleitet, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

Beispielsatz: Der Unternehmer musste leider einen Insolvenzantrag stellen, um die finanzielle Lage seines Unternehmens zu klären.

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