Insolvenzgefahr


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ge · fahr

Das Wort In­sol­venz­ge­fahr besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ge­fahr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ge­fahr" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzgefahr bezeichnet die potenzielle Gefahr, dass eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig wird und somit die gesetzlichen Anforderungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr erfüllen kann. Das Wort setzt sich aus den Begriffen "Insolvenz", was den Zustand der Zahlungsunfähigkeit beschreibt, und "Gefahr", was auf das Risiko hinweist, in diesen Zustand zu geraten. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv im Deutschen, das die Warnung vor einer drohenden finanziellen Krise oder dem Scheitern der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer juristischen oder natürlichen Person beschreibt.

Beispielsatz: Die Insolvenzgefahr des Unternehmens hat in den letzten Monaten erheblich zugenommen.

Vorheriger Eintrag: Insolvenzfonds
Nächster Eintrag: Insolvenzgeld

 

Zufällige Wörter: arbeitsreichen Auslaufmodellen Einblendungen Pest ungeratenste