Insolvenzgericht


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ge · richt

Das Wort In­sol­venz­ge­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ge­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Insolvenzgericht“ setzt sich aus den Teilen „Insolvenz“ und „Gericht“ zusammen. „Insolvenz“ bezieht sich auf die Zahlungsunfähigkeit oder die Unfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, ihre Schulden zu begleichen. „Gericht“ bezeichnet eine Institution, die für die rechtliche Verhandlung und Entscheidung von Streitfällen zuständig ist. Ein Insolvenzgericht ist demnach eine spezielle gerichtliche Instanz, die sich mit Verfahren zur Regelung der Zahlungsunfähigkeit befasst, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Das Gericht überwacht die Abwicklung der Insolvenz, prüft Gläubigerforderungen und sorgt für eine geordnete Verteilung der Vermögenswerte.

Beispielsatz: Das Insolvenzgericht entscheidet über die Eröffnung und Durchführung von Insolvenzverfahren.

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