Insolvenzmasse


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · mas · se

Das Wort In­sol­venz­mas­se besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­mas­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­mas­se" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzmasse bezeichnet das Vermögen eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person, das zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird. Sie umfasst alle Aktiva, die zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung vorhanden sind, einschließlich Bargeld, Forderungen, Immobilien und sonstige Werte. Die Insolvenzmasse wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwaltet und verteilt. Der Begriff setzt sich aus „Insolvenz“ (Zahlungsunfähigkeit) und „Masse“ (Gesamtheit von Vermögenswerten) zusammen. Die rechtlichen Regelungen dazu sind im Insolvenzrecht verankert.

Beispielsatz: Die Insolvenzmasse umfasst alle Vermögenswerte, die im Falle einer Insolvenz des Unternehmens verwertet werden können.

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