Insolvenzordnung


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ord · nung

Das Wort In­sol­venz­ord­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ord­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Insolvenzordnung ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverfahren regelt. Sie legt fest, wie die Vermögenswerte von zahlungsunfähigen Personen oder Unternehmen geordnet verwaltet und verteilt werden. Ziel ist es, eine faire Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten und eine wirtschaftliche Sanierung des Schuldners zu ermöglichen, wenn dies realistisch ist. Die Ordnung umfasst verschiedene Verfahren wie die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Der Begriff „Insolvenzordnung“ setzt sich aus den Wörtern „Insolvenz“ (Zahlungsunfähigkeit) und „Ordnung“ (regelnde Vorschrift) zusammen.

Beispielsatz: Die Insolvenzordnung regelt die rechtlichen Verfahren zur Abwicklung von zahlungsunfähigen Unternehmen.

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