Insolvenzrecht


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · recht

Das Wort In­sol­venz­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzrecht bezeichnet den rechtlichen Rahmen, der die Verfahren und Regelungen für den Umgang mit Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen regelt. Es umfasst Gesetze und Vorschriften, die dazu dienen, die Gläubigerinteressen zu schützen, die Schulden gerechter zu verteilen und gegebenenfalls eine Sanierung des zahlungsunfähigen Unternehmens zu ermöglichen. Das Insolvenzrecht hat das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität zu fördern und einen strukturierten Prozess zur Abwicklung von Schulden zu gewährleisten. In Deutschland ist das Insolvenzrecht im Insolvenzordnung (InsO) verankert.

Beispielsatz: Das Insolvenzrecht regelt die rechtlichen Verfahren, die eingeleitet werden, wenn Unternehmen oder Privatpersonen zahlungsunfähig sind.

Vorheriger Eintrag: Insolvenzplan
Nächster Eintrag: Insolvenzrechts

 

Zufällige Wörter: beflügelte belästigtem Ersatzteillager Frustration zurückregelte