Insolvenzrechts


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · rechts

Das Wort In­sol­venz­rechts besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­rechts" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzrechts bezeichnet das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren bei der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen regelt. Es umfasst Regelungen zur Insolvenzanmeldung, zur Insolvenzmasse, zur Gläubigerbefriedigung und zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten im Insolvenzverfahren. Das Wort ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus „Insolvenz“ (Zahlungsunfähigkeit) und „Recht“ (Rechtsordnung oder Rechtsnormen) zusammensetzt. Es spielt eine entscheidende Rolle im Wirtschaftsrecht und zielt darauf ab, die Interessen von Gläubigern und Schuldnern zu wahren und die wirtschaftliche Sanierung zu fördern.

Beispielsatz: Das Insolvenzrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen.

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