Insolvenzrichter


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · rich · ter

Das Wort In­sol­venz­rich­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­rich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­rich­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzrichter ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Insolvenz“ und „Richter“ besteht. Es bezeichnet einen Richter, der in Insolvenzverfahren tätig ist und über die Anträge auf Eröffnung der Insolvenz entscheidet. Der Insolvenzrichter hat die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger und des Schuldners abzuwägen, die Rechtslage zu prüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Zudem kann er Maßnahmen anordnen, um eine sanierende Lösung für den Schuldner zu ermöglichen, wie beispielsweise einen Insolvenzplan. Der Insolvenzrichter spielt somit eine zentrale Rolle im deutschen Insolvenzrecht.

Beispielsatz: Der Insolvenzrichter entschied über die Sanierung des Unternehmens.

Vorheriger Eintrag: Insolvenzrechts
Nächster Eintrag: Insolvenzstatistik

 

Zufällige Wörter: anleite Florett telepathischstes ungefährlicheren verklappter