Insolvenzverfahren


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ver · fah · ren

Das Wort In­sol­venz­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Insolvenzverfahren" setzt sich aus "Insolvenz" und "Verfahren" zusammen. Insolvenz bezeichnet den Zustand eines Unternehmens oder Individuums, in dem die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Diese rechtliche Situation wird durch ein Verfahren geregelt, das darauf abzielt, Gläubiger zu befriedigen und eine ordnungsgemäße Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten sicherzustellen. Das Insolvenzverfahren kann sowohl für natürliche als auch für juristische Personen eröffnet werden und umfasst Schritte wie die Erstellung eines Insolvenzplans, die Bewertung von Vermögenswerten und die Verteilung von Geldern an Gläubiger. Es dient dem wirtschaftlichen Neuanfang oder der geordneten Liquidation von Vermögenswerten.

Beispielsatz: Das Unternehmen musste ein Insolvenzverfahren einleiten, um seine finanziellen Probleme zu lösen.

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