Insolvenzverfahrens


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ver · fah · rens

Das Wort In­sol­venz­ver­fah­rens besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ver­fah­rens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ver­fah­rens" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Insolvenzverfahrens“ ist die Genitivform des Substantivs „Insolvenzverfahren”. Es bezeichnet ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine natürliche oder juristische Person zahlungsunfähig ist. Ziel des Verfahrens ist die Regelung der finanziellen Angelegenheiten der insolventen Person, um Gläubiger zu befriedigen und gegebenenfalls eine Sanierung zu ermöglichen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden Vermögenswerte verwaltet, Forderungen geprüft und, sofern möglich, ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Die rechtlichen Grundlagen für das Insolvenzverfahren sind in den jeweiligen Insolvenzgesetzen festgelegt.

Beispielsatz: Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Unternehmens gerecht zu behandeln.

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