Insolvenzverschleppung


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ver · schlep · pung

Das Wort In­sol­venz­ver­schlep­pung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ver­schlep­pung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ver­schlep­pung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Insolvenzverschleppung bezeichnet die rechtswidrige Verzögerung der Beantragung eines Insolvenzverfahrens, obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Insolvenz“ (Zahlungsunfähigkeit) und „Verschleppung“ (verzögern) zusammen. Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, da sie Gläubiger benachteiligt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschärfen kann. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, frühzeitig Insolvenzanträge zu stellen, um die Interessen aller beteiligten Parteien zu schützen.

Beispielsatz: Die Insolvenzverschleppung kann für Geschäftsführer schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

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