Insolvenzverwalter


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · ver · wal · ter

Das Wort In­sol­venz­ver­wal­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­ver­wal­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­ver­wal­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Insolvenzverwalter ist eine Person, die im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) eines Unternehmens oder einer Privatperson eingesetzt wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und zu sichern, um die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten. Dabei prüft der Insolvenzverwalter die finanziellen Verhältnisse, erstellt ein Sanierungskonzept oder setzt gegebenenfalls die Abwicklung des Vermögens in Gang. Der Begriff „Insolvenzverwalter“ setzt sich aus „Insolvenz“ (der Zustand der Zahlungsunfähigkeit) und „Verwalter“ zusammen, was auf seine Rolle als Verantwortlicher für die Verwaltung der Insolvenz hinweist.

Beispielsatz: Der Insolvenzverwalter überprüft die Finanzen des Unternehmens, um eine mögliche Sanierung zu planen.

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