Interventionspflicht


Eine Worttrennung gefunden

In · ter · ven · ti · ons · pflicht

Das Wort In­ter­ven­ti­ons­pflicht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ter­ven­ti­ons­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ter­ven­ti­ons­pflicht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Interventionspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, in bestimmten Situationen aktiv zu werden und einzugreifen. Sie umfasst die Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden oder Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht bezieht sich die Interventionspflicht auf die Verpflichtung, bei straffällig gewordenen Jugendlichen geeignete Maßnahmen zur Resozialisierung zu ergreifen. Dabei können beispielsweise Sozialarbeit, therapeutische Interventionen oder pädagogische Maßnahmen eingesetzt werden. Die Interventionspflicht dient dem Schutz und der positiven Beeinflussung der Entwicklung der betroffenen Personen.

Beispielsatz: Die Interventionspflicht verlangt, dass Fachkräfte in bestimmten Situationen zum Wohl des Kindes handeln müssen.

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