Jurisdiktion


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ris · dik · ti · on

Das Wort Ju­ris­dik­ti­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ris­dik­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ris­dik­ti­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Jurisdiktion bezeichnet den rechtlichen Bereich oder die Zuständigkeit, in dem Gerichte und Behörden rechtliche Entscheidungen treffen können. Es handelt sich um ein Fachwort, das vor allem im Kontext von Rechtssystemen verwendet wird. Es kann sich auf die geografische oder institutionelle Zuständigkeit beziehen. Im deutschen Recht unterscheidet man beispielsweise zwischen ordentlicher und spezieller Jurisdiktion, je nachdem, welcher Gerichtstyp für einen bestimmten Fall zuständig ist. Das Wort wird oft in Diskussionen über das Recht und die Organisation von Gerichten verwendet.

Beispielsatz: Die Jurisdiktion des Gerichts erstreckt sich über alle zivilrechtlichen Streitfälle innerhalb des Bundeslandes.

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