Juristenausbildung


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ris · ten · aus · bil · dung

Das Wort Ju­ris­ten­aus­bil­dung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ris­ten­aus­bil­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ris­ten­aus­bil­dung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Juristenausbildung bezeichnet den umfassenden Ausbildungsprozess, der notwendig ist, um den Beruf eines Juristen zu ergreifen. Diese Ausbildung umfasst in der Regel ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, gefolgt von praktischen Phasen wie Referendariaten und Prüfungen. Der Begriff setzt sich aus "Juristen", dem Plural von Jurist, und "Ausbildung" zusammen, was auf einen strukturierten Lernprozess hinweist. Juristen spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem und sind in verschiedenen Bereichen wie Beratung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung tätig. Eine fundierte Juristenausbildung ist daher essenziell für die Qualifikation in diesem Berufsfeld.

Beispielsatz: Die Juristenausbildung in Deutschland umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente, um die Studierenden auf ihre zukünftige Karriere vorzubereiten.

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