Juristenausschuss


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ris · ten · aus · schuss

Das Wort Ju­ris­ten­aus­schuss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ris­ten­aus­schuss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ris­ten­aus­schuss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Juristenausschuss ist ein Gremium oder eine Institution, die sich mit juristischen Angelegenheiten befasst. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Juristen", was rechtlich ausgebildete Personen bezeichnet, und "Ausschuss", einem Gremium aus mehreren Mitgliedern, zusammen. Dieser Ausschuss kann beispielsweise in einem Verband oder einer Institution gegründet werden, um rechtliche Fragen zu klären, Empfehlungen auszusprechen oder die Interessen von Juristen zu vertreten. Juristenausschüsse spielen oft eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Richtlinien und der Förderung des rechtlichen Austauschs unter Fachleuten.

Beispielsatz: Der Juristenausschuss berät über aktuelle rechtliche Fragestellungen und Gesetzesänderungen.

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