Juristenausschüssen


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ris · ten · aus · schüs · sen

Das Wort Ju­ris­ten­aus­schüs­sen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ris­ten­aus­schüs­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ris­ten­aus­schüs­sen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Juristenausschüssen“ ist die Pluralform des Begriffs „Juristenausschuss“. Ein Juristenausschuss ist ein Gremium, das typischerweise aus Fachjuristen besteht und Aufgaben wie die Beurteilung von juristischen Fragestellungen, die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten oder die Organisation von Fachveranstaltungen übernimmt. Diese Ausschüsse sind oft an Universitäten, in Verbänden oder Institutionen zu finden, die sich mit Rechtsfragen befassen. Der Begriff setzt sich aus „Juristen“ (Fachmänner/-frauen im Bereich Recht) und „Ausschuss“ (Gruppierung von Personen zur Erledigung bestimmter Aufgaben) zusammen.

Beispielsatz: Die Juristenausschüsse erarbeiten neue Richtlinien für die Rechtsberufe.

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