Justizanstalten


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · an · stal · ten

Das Wort Jus­tiz­an­stal­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­an­stal­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­an­stal­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Justizanstalten" ist der Plural des Begriffs "Justizanstalt", der eine Einrichtung bezeichnet, in der Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden, inhaftiert sind. Diese Institutionen dienen der Vollstreckung von Haftstrafen und der Durchführung von Maßnahmen der Resozialisierung. In Österreich und Deutschland sind Justizanstalten sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche zuständig, und sie variieren in ihrem Sicherheitsniveau. Ziel der Justizanstalten ist es, Strafe und Rehabilitation zu vereinen, um eine Rückkehr der Inhaftierten in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Beispielsatz: Die Justizanstalten in Deutschland sind für die Resozialisierung von Straftätern verantwortlich.

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