Justizgesetzgebung


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · ge · setz · ge · bung

Das Wort Jus­tiz­ge­setz­ge­bung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­ge­setz­ge­bung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­ge­setz­ge­bung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Justizgesetzgebung bezeichnet den Bereich der gesetzlichen Regelungen, die die Organisation und den Ablauf der Rechtspflege in einem Staat betreffen. Sie umfasst Gesetze, die die Tätigkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Justizeinrichtungen regeln. Die Begrifflichkeit setzt sich aus den Wörtern „Justiz“ (Rechtsprechung) und „Gesetzgebung“ (Schaffung von Gesetzen) zusammen. Der Begriff ist in seiner Form zusammengesetzt und nicht in der Grundform. Justizgesetzgebung spielt eine entscheidende Rolle für den rechtlichen Rahmen und die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Fairness im Rechtswesen.

Beispielsatz: Die Reform der Justizgesetzgebung zielt darauf ab, die Verfahren transparenter und effizienter zu gestalten.

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