Justizgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · ge · walt

Das Wort Jus­tiz­ge­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­ge­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Justizgewalt bezeichnet die Gewalt oder Macht, die von der Justiz, also den rechtsprechenden Institutionen, ausgeübt wird. Sie umfasst die Befugnis der Gerichte, Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und Recht zu sprechen, um die Einhaltung von Gesetzen und den Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten. Der Begriff impliziert eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung, die in einem demokratischen System unerlässlich ist. Justizgewalt ist ein zentraler Bestandteil der Gewaltenteilung, die sicherstellt, dass die Exekutive und Legislative nicht uneingeschränkt handeln und dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben.

Beispielsatz: Die Justizgewalt ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats.

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