Kündigungsgesuch


Eine Worttrennung gefunden

Kün · di · gungs · ge · such

Das Wort Kün­di­gungs­ge­such besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kün­di­gungs­ge­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kün­di­gungs­ge­such" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kündigungsgesuch“ setzt sich aus den Bestandteilen „Kündigung“ und „Gesuch“ zusammen. „Kündigung“ bezeichnet die formale Beendigung eines Vertrags, beispielsweise eines Arbeitsverhältnisses, während „Gesuch“ einen Antrag oder eine Bitte um etwas beschreibt. In dieser Zusammensetzung handelt es sich um ein Nomen, das ein schriftliches Gesuch um die Aufhebung eines Vertrages oder Arbeitsverhältnisses darstellt. Ein Kündigungsgesuch wird häufig von Arbeitnehmern eingereicht, um offiziell die Beendigung ihrer Anstellung zu beantragen, und muss in der Regel bestimmte formale Anforderungen erfüllen.

Beispielsatz: Ich habe mein Kündigungsgesuch heute bei der Personalabteilung eingereicht.

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