Kündigungsschutzgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Kün · di · gungs · schutz · ge · setz

Das Wort Kün­di­gungs­schutz­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kün­di­gungs­schutz­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kün­di­gungs­schutz­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein deutsches Gesetz, das Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen beinhaltet. Es gilt vor allem für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und stellt sicher, dass Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen. Der Begriff setzt sich aus "Kündigung", der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, und "Schutzgesetz" zusammen, das als rechtlicher Rahmen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten dient. Ziel des Gesetzes ist es, die Position der Arbeitnehmer zu stärken und willkürliche Entlassungen zu verhindern.

Beispielsatz: Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen.

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