Kammergericht


Eine Worttrennung gefunden

Kam · mer · ge · richt

Das Wort Kam­mer­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kam­mer­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kam­mer­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kammergericht ist ein Oberlandesgericht in Deutschland, das als Instanzgericht fungiert. Es ist zuständig für Berufungen und Revisionen in Zivil- und Strafsachen sowie für bestimmte andere rechtliche Streitigkeiten. Das Gericht hat seinen Sitz in Berlin und ist somit eine der höchsten gerichtlichen Instanzen im deutschen Rechtssystem. Der Begriff setzt sich aus "Kammer", was für eine Abteilung oder einen bestimmten Teil steht, und "Gericht" zusammen, welches eine Einrichtung zur Rechtsprechung bezeichnet. Es handelt sich um die Grundform des Wortes.

Beispielsatz: Das Kammergericht ist das höchste Gericht des Landes Berlin.

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