Kammergerichte


Eine Worttrennung gefunden

Kam · mer · ge · rich · te

Das Wort Kam­mer­ge­rich­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kam­mer­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kam­mer­ge­rich­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kammergerichte sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die sich hauptsächlich mit Zivil- und Strafsachen befassen. Der Begriff "Kammergerichte" steht im Plural und bezieht sich auf mehrere Gerichte dieser Art. Sie sind in den verschiedenen Bundesländern angesiedelt und haben die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten in zweiter Instanz zu entscheiden. Die Kammergerichte sind zuständig für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte und für Revisionen gegen Entscheidungen der Landgerichte. Diese Gerichte bestehen aus mehreren Kammern, die wiederum mit Richtern besetzt sind, die über Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten verfügen.

Beispielsatz: Die Kammergerichte sind für die Überprüfung von Entscheidungen in bestimmten Rechtsangelegenheiten zuständig.

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