Kanzleilehen


Eine Worttrennung gefunden

Kanz · lei · le · hen

Das Wort Kanz­lei­le­hen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kanz­lei­le­hen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kanz­lei­le­hen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kanzleilehen ist ein Rechtstitel oder eine Begünstigung, die einem Kleriker in einer Kanzlei gewährt wird. Es handelt sich um ein mittelalterliches Lehen, das dem Kleriker ermöglicht, Einnahmen von der Kanzlei zu beziehen. Diese Einnahmen können beispielsweise aus Abgaben, Zöllen oder anderen Gebühren bestehen. Das Kanzleilehen sicherte dem Kleriker einen gewissen Wohlstand und finanzielle Unabhängigkeit. Diese Form des Lehenbesitzes war vor allem im Heiligen Römischen Reich verbreitet.

Beispielsatz: Das Kanzleilehen wurde zur Unterstützung der neuen Anwälte in der Stadt eingerichtet.

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