Kapitalertragsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · er · trag · steu · er

Das Wort Ka­pi­tal­er­trag­steu­er besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­er­trag­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­er­trag­steu­er" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kapitalertragsteuer ist eine Form der Abgeltungssteuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, wie z.B. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Sie beträgt in Deutschland in der Regel 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag) und muss direkt von den Banken oder Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Steuer soll die Besteuerung von Kapitaleinkünften vereinfachen, da sie die individuelle Steuererklärung der Anleger entlastet. Es handelt sich um eine Steuer, die auf den Ertrag angewendet wird, nicht auf das investierte Kapital.

Beispielsatz: Die Kapitalertragsteuer wird auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben.

Vorheriger Eintrag: Kapitalertragssteuer
Nächster Eintrag: Kapitalertragsteuern

 

Zufällige Wörter: einquartierter Erfolgsbeteiligung Evangelium verlobend verschleißter